AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) werden zur Vereinheitlichung der abzuschließenden Geschäfte formuliert. Auf Basis der AGB sollen die Verträge zustande kommen. Die Verwendung von AGB bietet sich an, wo viele inhaltlich weitgehend gleiche Verträge abgeschlossen werden.
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Allgemeines
Alle Liefer-, Zahlungs- oder sonstigen Vereinbarungen müssen auf dem Auftrag festgehalten werden. Mündliche Vereinbarungen, die auf dem Auftrag nicht festgehalten sind, haben keine Gültigkeit.
2. Vertragsschluss
Der Kauf- bzw. Liefervertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung unsererseits zustande. Mündliche Nebenabsprachen sind unverbindlich. Mit der Erteilung des Auftrages erkennt der Käufer die nachstehenden Geschäftsbedingungen als Vertragsbestandteile an. Vertragsbestandteile des Bestellers bzw. des Käufers haben nur Gültigkeit, wenn sie von uns ausdrücklich oder schriftlich anerkannt werden.
Unsere Angebote sind freibleibend. Die dem Angebot beigefügten Unterlagen, Zeichnungen usw sind für spätere Ausführungen nicht verbindlich.
Der Besteller bzw. Käufer anerkennt die von uns vorgeschriebenen Zahlungskonditionen als verbindlich. Die Aufrechnung oder Zurückbehaltung wegen irgendwelcher Gegenforderungen, insbesondere Gewährleistungsansprüche, ist unzulässig. Kostenvoranschläge sind grundsätzlich unverbindlich. Eine etwaige Entgeltlichkeit der Kostenvoranschläge ist vorbehalten und wird im Einzelnen vereinbart. Die Erstellung eines Kostenvoranschlages verpflichtet den Auftragnehmer nicht zur Annahme eines Auftrages auf Durchführung der im Kostenvoranschlag verzeichneten Leistungen.
3. Zahlung
Die Zahlungskonditionen sind unserer Rechnung zu entnehmen.
Bei Zahlungsverzug ist der Käufer bzw. Abnehmer verpflichtet, bankmäßige Verzugszinsen zu bezahlen und die durch die Betreibung der überfälligen Schuld, direkt oder im Wege einer hierzu in Anspruch genommenen Stelle, entstandenen Kosten zu ersetzen.
4. Lieferfristen
Wir sind stets bestrebt, die vereinbarten Lieferzeiten nach bestem Wissen und Gewissen pünktlich einzuhalten. Wird die Lieferung durch Umstände, die wir nicht verschuldet haben, insbesondere durch Nichteinhaltung der Termine seitens unserer Vorlieferanten, durch Ereignisse höherer Gewalt, Verkehrsstörungen usw ganz oder teilweise verzögert, so verlängert sich unsere Lieferzeit um die Zeit der Behinderung.
Der von uns zeitgerecht angekündigte Liefertermin gilt als vereinbart, wenn der Kunde diesem Termin nicht bis acht Tage davor schriftlich widersprochen hat. Ist der Besteller zum Lieferzeitpunkt nicht anwesend oder hat er für die Durchführung der Lieferung nicht die entsprechenden Maßnahmen getroffen, gilt die Leistung bzw. das Werk als vom Besteller übernommen bzw. angenommen. Mit diesem Zeitpunkt gehen alle Risiken und Kosten, wie zB. Bankspesen, Lagerkosten, zu den angemessenen Preisen (Speditionstarif) zu Lasten des Bestellers. Dies gilt auch bei Teillieferung.
Verpackungskosten können branchenüblich verrechnet werden.
5. Gewährleistung
Sofort erkennbare Mängel müssen unverzüglich angezeigt werden. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen.
Handelsüblich oder technisch nicht vermeidbare, geringfügige Abweichungen berechtigen nicht zur Mängelrüge. Bei berechtigten Beanstandungen steht es uns zu, innerhalb angemessener Frist durch unseren Servicedienst den Mangel zu beheben. Eine erhobene Mängelrüge berechtigt den Besteller nicht zur Zurückbehaltung des Entgeltes; der Besteller verzichtet ausdrücklich auf dieses Recht.
7. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Zahlung unserer sämtlichen aus dem Kaufvertrag bestehenden Forderungen unser alleiniges Eigentum.
Für die Dauer unseres Eigentumsvorbehaltes verpflichtet sich der Käufer, die gelieferte Ware schonend zu behandeln und uns von einem allfälligen Zugriff Dritter unverzüglich per Einschreiben zu verständigen.
Entwürfe, Skizzen, Zeichnungen, Planungen und sonstige Unterlagen stellen unser geistiges Eigentum dar. Sie dürfen ohne unsere schriftliche Ermächtigung weder kopiert, noch dritten Personen zugänglich gemacht werden. Diese Unterlagen sind auf unser Verlangen unverzüglich zurückzugeben.
8. Salvatorische Klausel
Wird Nichtigkeit oder Rechtsungültigkeit einzelner Bestimmungen festgestellt, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Liefer- und Zahlungsbedingungen nicht berührt.
9. Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Republik Österreich.
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Linz. Gerichtsstand ist – sofern das Gesetz nichts anderes zwingend vorsieht – Linz.